Schlagwort: Finanzen

  • 30% Vermögenssteuer auf

    zu vererbende Unternehmensanteile! In Unternehmensbeteiligungen stecken die wirklich großen Vermögen. Familien und Familienverbände besitzen Konzerne und Großunternehmen durch Aktien. Künftig sollten beim Vererben dieser Aktien dreißig Prozent des Erbgutes in Bundesvermögen übergehen. Der Erbe erhält siebzig Prozent als Erbschaft und die Option auf Rückerwerb der verstaatlichten dreißig Prozent binnen zehn Jahren zum Erbzeitwert. Oder so.…