30% Vermögenssteuer auf

zu vererbende Unternehmensanteile!

In Unternehmensbeteiligungen stecken die wirklich großen Vermögen. Familien und Familienverbände besitzen Konzerne und Großunternehmen durch Aktien. Künftig sollten beim Vererben dieser Aktien dreißig Prozent des Erbgutes in Bundesvermögen übergehen.

Der Erbe erhält siebzig Prozent als Erbschaft und die Option auf Rückerwerb der verstaatlichten dreißig Prozent binnen zehn Jahren zum Erbzeitwert. Oder so.

Der Bund erhält zehn jahre lang Dividenden und danach die Option zum freien Verkauf der Aktien oder zum Upgrade der ihm zunächst als Vorzüge überlassenen Aktien, sofern diese vom Erblasser als Stammaktien hinterlassen wurden,


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